Putzen als Minijob – Tipps und Hilfe

Putzen als Minijob – Tipps und Hilfe

Ein Minijob zum Putzen verbessert die finanzielle Lage und sorgt für Beschäftigung. Mehrere Millionen Menschen arbeiten als sogenannte Minijobber in Deutschland. Aber worauf müssen Minijobber im Haushalt achten? Lesen Sie hier, was bei einer Nebentätigkeit als Haushaltshilfe wichtig ist.

Das Putzen ist nicht Jedermanns Sache. Viele stellen eine Putzhilfe ein, ohne sich allzu viele Gedanken darüber zu machen. Aber Putzen als Minijob ist meldepflichtig, Schwarzarbeit schon lange verpönt. Die Anmeldung einer Putzhilfe bei der Minijob-Zentrale erspart im Zweifelsfall dem Arbeitgeber saftige Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Putzen als Minijob anzumelden lohnt sich also. Aber wie viel verdient eine private Putzhilfe und wie sind Urlaub und Versicherung geregelt?

Putzen als Minijob – Die rechtlichen Grundlagen

Beim Putzen als Minijob verdient die Haushaltshilfe nicht mehr als 450 Euro pro Monat. Diesen Maximalverdienst lassen sich Arbeitgeber von der Putzhilfe idealerweise bescheinigen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn, wer rechtmäßig gemeldet ist, ist automatisch unfall- und rentenversichert. Steuern zahlt ein Minijobber im Regelfall nicht.

Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung, sodass Steuern und Sozialabgaben für die Putzhilfe weitestgehend entfallen. Seit 2013 sind aber auch Minijobber verpflichtet, sich bei der Rentenversicherung zu versichern. Dadurch erwirbt die Haushaltshilfe Pflichtbeitragszeiten, die die Rentenversicherung als vollwertig anerkennt. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Das gilt insbesondere für diejenigen, die eine andere Form der Rente beziehen (Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, Vollrente, Anpassungsgeld, …) sowie Beamte im Ruhestand und Arbeitnehmer, die bis zu einem bestimmten Alter nie rentenversichert waren.

Die Sozialabgaben für Kranken- und Unfallversicherung sowie Steuern und Umlage liegen dagegen beim Arbeitgeber. Seit 2015 existiert ein flächendeckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde (brutto). Das bedeutet beim Putzen als Minijob, dass die Putzhilfe höchstens 52,9 Stunden arbeiten darf, um die Verdienstgrenze von 450 Euro nicht zu überschreiten.

Die Vorteile beim Putzen als Minijob&lt

Wer als private Putzhilfe oder Haushaltshilfe arbeitet und offiziell bei der Minijobzentrale angemeldet worden ist, profitiert von einigen arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählt bezahlter Urlaub ebenso wie die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz sowie an Feiertagen. Ein nicht verschiebbarer Arztbesuch, der den Minijobber am Arbeiten hindert, gilt als weiterer Grund für die Fortzahlung des Entgelts – allerdings nur, wenn es sich um eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit handelt.

Der Arbeitsgeber profitiert ebenfalls von vielen Vorteilen, wenn die Putzhilfe gemeldet ist. Denn dann kann sich der Arbeitgeber gegen Schäden versichern und vermeidet damit, auf Kosten sitzen zu bleiben. Daneben erspart sich der Arbeitgeber durch die Meldung bei der Minijob-Zentrale Nachzahlungen von Beiträgen, wenn die Putzhilfe einen Unfall bei der Arbeit hat. Allein in deutschen Haushalten kommt es jedes Jahr zu etwa drei Millionen Unfälle.

Zudem ist die Anmeldung erstaunlich unkompliziert: Die Minijob-Zentrale fragt weder, ob das Putzen als Minijob schon vorher „schwarz“ erledigt wurde noch ist ein Bürokratie-Dschungel zu fürchten. Ein Standard-Formular der Minijob-Zentrale (verfügbar auf www.haushaltsscheck.de) hilft, die Tätigkeit legal abzuwickeln. Als Arbeitgeber müssen Sie sich auch nicht mit dem Finanzamt oder den Sozialversicherungen befassen. Nicht zuletzt lassen sich die Abgaben von der Steuer absetzen.

Putzen als Minijob – Wo und wie finden Sie einen Haushalt oder eine Putzhilfe?

Im Grunde genommen existieren drei einfache Wege, um sowohl eine Putzhilfe zu finden als auch um selbst eine Anstellung zu finden:

Mund-zu-Mund-Propaganda durch Bekannte und Freunde

Onlineportale zur Vermittlung von Putzhilfen für private Haushalte

Sonstige Vermittlungsstellen (lokale Stellenanzeigen und ähnliches)

Putzen als Minijob – Die Aufgaben und Eigenschaften einer guten Putzkraft

Grundsätzlich spielen bei Haushaltshilfen die Merkmale Vertrauen, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit wichtige Rollen. Es versteht sich zudem von selbst, dass beim Putzen als Minijob Diskretion zu wahren ist. Nicht jeder Haushalt wünscht, dass sich die Beschäftigung herumspricht. Zusätzlich ist Gründlichkeit beim Putzen für den Minijobber das A und O. Nur, wer gründlich arbeitet, erhöht die Chancen weiterbeschäftigt und anderen empfohlen zu werden. Idealerweise putzen Minijobber und Arbeitgeber anfangs gemeinsam, um ein Gespür zu entwickeln, was gewünscht ist und was nicht.

Die Minijob-Zentrale bietet Musterverträge für Arbeitgeber an, die eine private Haushaltshilfe beschäftigen wollen. Dabei ist es empfehlenswert, von Anfang an klar festzulegen, was, wann und in welchem Zeitraum zu putzen ist (beispielsweise jede Woche mittwochs von 10-12 Uhr Staubwischen, Bad putzen und Staubsaugen sowie monatlich Fenster putzen oder ähnliche Verabredungen).

 

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